Reisesicherungsschein
Wir erfüllen die gesetzliche Vorgabe für Pauschalreisen.
Seit 1994 müssen Anbieter von Pauschalreisen (gemäß § 651k BGB) ihren Kunden gegenüber für den Fall ihrer Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz die Absicherung des gezahlten Reisepreises nachweisen.
Nachweis über Absicherung
Als Nachweis einer Insolvenzabsicherung dient die Ausgabe von Sicherungsscheinen an die Reisenden.
Die Fa. Special Adventure Reisen, Events und Incentives ist über die R+V gegen Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz somit abgesichert.
Den Reisesicherngschein erhalten alle Teilnehmer mit der ersten Rechnung oder der ersten Buchungsbestätigung sofort ausgehändigt.

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