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Wichtige Reiseinfos

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Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist:

Durch die effizienten Flugsicherheitsnormen in Europa gilt unser Sicherheitsstandard als einer der höchsten der Welt. Zwar arbeiten die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten gemeinsam mit den Behörden anderer Länder an der Erhöhung der Sicherheitsstandards weltweit, doch gibt es immer noch einige Luftfahrtunternehmen, deren Betrieb unter Bedingungen erfolgt, welche unter dem notwendigen Sicherheitsniveau liegen. Zur weiteren Verbesserung der Sicherheit in Europa hat die Europäische Kommission in Abstimmung mit den Flugsicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten beschlossen, Luftfahrt- unternehmen, die für unsicher befunden werden, den Betrieb im europäischen Luftraum zu untersagen. Diese Luftfahrtunternehmen sind im unten stehenden Dokument aufgelistet. Die erste Liste umfasst alle Luftfahrtunternehmen, gegen die in Europa eine Betriebsuntersagung ergangen ist. In der zweiten Liste sind alle Luftfahrtunternehmen aufgeführt, deren Betrieb in Europa gewissen Bedingungen unterworfen wurde. Die Listen werden regelmäßig aktualisiert und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Dort werden sie als Anlagen A und B zur Verordnung der Kommission aufgeführt. Benutzer sollten sich vergewissern, dass sie über die aktuelle Fassung verfügen, bevor sie irgendwelche Schritte auf der Grundlage der in diesen Listen enthaltenen Informationen unternehmen.

Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist!

Sicherheitsstandards beim Check-in / Handgepäcksregelungen:

Seit dem 6. November 2006 gelten geänderte EU-Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck für alle

Ab- und Weiterflüge von EU-Flughäfen sowie von Island, Norwegen sowie der Schweiz

Sie dürfen Flüssigkeiten, Gels und Sprays weiterhin in Packungen bis zu je 100 ml im Handgepäck mitnehmen. Diese müssen Sie in einem transparenten, wieder- verschließbaren Plastikbeutel mit einem Füllvermögen von bis zu einem Liter verpacken. Pro Person ist ein Beutel erlaubt.
Davon ausgenommen sind Babynahrung, Spezial-Nahrung (z.B. für medizinische Zwecke) sowie Medikamente, die Sie während des Fluges brauchen. Diese Artikel können Sie zusätzlich zum Plastikbeutel mitnehmen.

Bitte beachten Sie, an den Sicherheitskontrollen sind folgende Artikel separat vorzuweisen:

  • den transparenten Plastikbeutel mit den Inhalten zu je max. 100ml
  • Laptops und elektronische Geräte (MP3-Spieler, Handys,...)
  • Jacken und Mäntel
  • Produkte, die Sie in Airport Shops gekauft haben

Artikel und Beutel, die nicht den Vorgaben entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden.

Alle Artikel, die Sie an Bord kaufen, müssen in einem versiegelten Plastikbeutel transportiert und mit Flugnummer und Datum gekennzeichnet werden - unsere Kollegen an Bord machen das gerne für Sie.

Falls Sie weitere Flüssigkeiten unbedingt benötigen und diese im Gepäck aufgeben möchten: verpacken Sie diese bitte stoß-, auslauf- und bruchsicher. Für Schäden im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung.

Sicherheitsbestimmungen (PDF)

Neue Handgepäck-Regelungen für Flüge von Katmandu (KTM), Delhi (DEL) und Mumbai (BOM)
Mit sofortiger Wirkung sind auf Flügen von/nach Kathmandu (KTM) KEINE Flüssigkeiten im Handgepäck erlaubt.
Auf Flügen von/nach Delhi (DEL) und Mumbai (BOM) sind Flüssigkeiten, Sprays und Gels nur noch in Behältern von maximal 100 ml im Handgepäck erlaubt.
Die Behälter müssen in einem wieder verschließbarem, transparentem Beutel mit einem Volumen von 1 Liter transportiert werden und werden an der Sicherheitskontrolle separat kontrolliert.
In Ausnahmefällen können diese 100 ml überschritten werden

  • persönlich verschriebene Medikamente (ärztliches Attest muss vorgewiesen werden)
  • Babynahrung (für Reisende mit Kindern)

Auf Anweisung der Behörden ist nur ein Handgepäckstück pro Passagier erlaubt.

Ein wieder verschließbarer Beutel kann von den Airlines nicht zur Verfügung gestellt werden und muss vom Passagier erworben werden.

Flüge von/via EU sowie von Island, Norwegen und der Schweiz

  •  Ab- und Weiterflüge von EU-Flughäfen
  •  sowie von Island, Norwegen sowie der Schweiz

Sie dürfen Flüssigkeiten, Gels und Sprays weiterhin in Packungen bis zu je 100 ml im Handgepäck mitnehmen. Diese müssen Sie in einem transparenten, wieder- verschließbaren Plastikbeutel mit einem Füllvermögen von bis zu einem Liter verpacken. Pro Person ist ein Beutel erlaubt.

Davon ausgenommen sind Babynahrung, Spezial-Nahrung (z.B. für medizinische Zwecke) sowie Medikamente, die Sie während des Fluges brauchen. Diese Artikel können Sie zusätzlich zum Plastikbeutel mitnehmen.

Bitte beachten Sie, an den Sicherheitskontrollen sind folgende Artikel seperat vorzuweisen:

  •  den transparenten Plastikbeutel mit den Inhalten zu je max. 100ml
  •  Laptops und elektronische Geräte (MP3-Spieler, Handys,...)
  •  Jacken und Mäntel
  •  Produkte, die Sie in Airport Shops gekauft haben

Artikel und Beutel, die nicht den Vorgaben entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden.

Alle Artikel, die Sie an Bord kaufen, müssen in einem versiegelten Plastikbeutel transportiert und mit Flugnummer und Datum gekennzeichnet werden - unsere Kollegen an Bord machen das gerne für Sie.

Falls Sie weitere Flüssigkeiten unbedingt benötigen und diese im Gepäck aufgeben möchten: verpacken Sie diese bitte stoß-, auslauf- und bruchsicher. Für Schäden im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung.

Die neuen Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck zum herunterladen (PDF).

Flüge in die USA sowie ab / über London:

Aufgrund der verschärften Verordnung der US-Behörden können Sie maximal ein Handgepäckstück (max. Größe: 55x40x23cm) in die Kabine auf Flüge in die USA mitnehmen.

Gerne können Sie weiterhin an Bord mitnehmen:

Reisedokumente (Pass, Tickets), Schlüssel, Brieftasche inkl. aller Inhalte, Brille oder Sonnenbrille ohne Etui, Kontaktlinsen sowie Kontaktlinsenbehälter, sowie Hygieneartikel für den Flug (auch Erste Hilfe Artikel), oder Säfte für Babys und Kinder.
Flüssigkeiten, Sprays oder gelartige Substanzen können bis zu einer Maximalmenge von 90ml pro Verpackungseinheit in die Flugzeugkabine mitgenommen werden. Diese Gegenstände müssen in einem 1 Liter großen, Wiederverschließbarem und transparenten Plastikbeutel passen und werden bei der Sicherheitskontrolle separat kontrolliert

Folgende Artikel dürfen die max. Verpackungsgröße überschreiten:

Rezeptpflichtige Medikamente wie Insulin (bis 148ml pro Behälter) dürfen ebenfalls an Bord mitgenommen werden, wenn der Name des Patienten ident ist mit dem Passagiernamen auf dem Ticket sowie nicht-rezeptpflichtige, notwendige Arzneimittel (bis zu 120ml pro Behälter, darunter Kochsalzlösung und Augenpflege-Produkte wie Kontaktlinsenlösung und Augentropfen), Babymilch und Babynahrung (bei mitreisenden Kleinkindern) sowie diabetische Kost oder andere Spezialnahrung.

Sie fliegen ab oder via London?
Beachten Sie bitte folgende Sicherheitsbestimmungen:

Gerne können Sie ein Handgepäckstück (max. Größe: 55x40x23cm) an Bord mitnehmen. Falls Sie mit Baby reisen, können Sie außerdem eine Babytragetasche (auch Bauch- oder Gürteltasche) mitnehmen.

Sie dürfen im Handgepäck folgende Gegenstände mitführen:

Milch und Nahrung für Babys und kleine Kinder, rezeptpflichtige Medikamente, wenn der Name des Patienten ident ist mit dem Passagiernamen auf dem Ticket. Weiters: essentielle, flüssige Medikamente (bis 50ml), sofern es durch den Passagier getestet oder von einem Flughafenapotheker als sicher verifiziert wurde, feste Kosmetika (Lippenstift, Lippenbalsam, Deodorant), sowie feste Nahrungsmittel, Früchte, Süßigkeiten (jedoch keine Joghurts, Kompott, Senf).

Weiters weisen wir darauf hin, dass sämtliches Gepäck beim Transfer in London ausgeladen und noch einmal entsprechend der örtlichen Sicherheitsbestimmungen kontrolliert werden kann.

Wir danken für Ihr Verständnis!

Beachten Sie außerdem:

  • Gepäcksdurchleuchtung und manuelle Gepäckskontrolle schon am Check-in
  • Flugdokumentenkontrolle am Check-in für Lokalpassagiere (Erfassung der Flugdokumentdaten und Weitergabe an US Immigration). Manuelle Kontrolle des Handgepäcks am Flugsteig und Flugdokumentenkontrolle der Transferpassagiere kein Vorabend Check-in möglich

Hier finden Sie die besonderen Einreisebestimmungen in die USA
Flüge nach Kanada
Flugdokumentenkontrolle am Check - In für Lokalpassagiere
Flüge nach Japan
eigene Check-in Zone
Flüge nach China
eigene Check-in Zone
Einreisebestimmungen - Visa
Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Abreise, ob das Land, in das Sie reisen spezielle Einreisebestimmungen hat. Nähere Informatinen dazu finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.

Wegbeschreibung Abfahrten - Fähre Genua

Autobahn A7 Milano - Genova.
Ausfahrt: Genova ovest. Beschildert mit "Fiera".
Wir beginnen bei der Autobahn-Zahlstation (alt statione).
Km 0.000 Autobahn-Zahlstelle
Km 0.700 auf der Brücke ganz linke Spur nehmen. Es geht runter und einmal rundum!
Km 1.300 rechts.
Km 1.500 Ampel geradeaus.
Km 1.600 Unterführung, nachher links. Und Sie sind im schon Hafengelände. Rechts stehen die Schiffe und links ist die Hochstrasse und die Eisenbahn.
Km 2.400 Unter dem neuen Parkhaus durch. Weiter geradeaus. Hier wird seit Jahren gebaut, die Straßenführung ändert sich laufend.
Km 3.100 rechts, dunkle Einfahrt unter Unterführung/Gebäuden. Beschildert "Tunisi".
Km 3.400 rechts, Gittertor. Sie sind am Ziel.

N 44°24.827' E 8°54.884' (WGS 84) "Ponte A. Doria"